Befrderung von tierischen Stoffen der Klasse 6.2 in Schttgut-Containern

Tierische Stoffe, die ansteckungsgefhrliche Stoffe (UN-Nummern 2814, 2900 und 3373) enthalten, sind zur Befrderung in Schttgut-Containern zugelassen, sofern folgende Vorschriften erfllt werden:

.1 Geschlossene Schttgut-Container und ihre ffnungen mssen bauartbedingt dicht sein oder durch Anbringen einer geeigneten Auskleidung abgedichtet werden.

.2 Tierische Stoffe mssen vollstndig mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt werden, bevor sie fr die Befrderung verladen werden.

.3 Geschlossene Schttgut-Container drfen erst nach grndlicher Reinigung und Desinfektion wieder verwendet werden.

Bem. Zustzliche Vorschriften knnen von den entsprechenden nationalen Gesundheitsbehrden festgelegt werden.